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ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung

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Zwangsvollstreckung

Kontakt

DRK Hamburg
Schuldner- und Insolvenzberatung

Behrmannplatz 3
22529 Hamburg-Lokstedt

Tel. 040 55420 121

Sie haben bereits viele Mahnungen vom Gläubiger erhalten und jetzt den Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid im Briefkasten?
Was passiert jetzt?

Das Zwangsvollstreckungsrecht ermöglicht dem Gläubiger, seine Geldforderung unter anderem vor Verjährung zu sichern. Will der Gläubiger z.B. eine Kontopfändung erwirken oder den Gerichtsvollzieher beauftragen, benötigt er einen Titel. Denn aus diesem Titel ergibt sich, dass die Forderung gegen Sie besteht.Die wichtigsten Titel sind:

  • Urteil
  • Vollstreckungsbescheid (dieser folgt auf den Mahnbescheid, wenn der Schuldner keinen Widerspruch eingelegt hat)
  • Notarielles Schuldanerkenntnis

Sollte die Forderung zu Unrecht gegen Sie geltend gemacht werden, müssen Sie reagieren: beim Mahnbescheid mit dem (Teil-) Widerspruch, beim Vollstreckungsbescheid mit dem (Teil-) Einspruch.

Ist die Forderung berechtigt und der Vollstreckungsbescheid ergeht, kann der Gläubiger daraus die Zwangsvollstreckung betreiben.

Wozu macht der Gläubiger das?
Der Gläubiger will seine Forderung beglichen haben, also das Geld, was Sie ihm schulden, zurück haben. Damit der Gläubiger nicht vor Ihrer Haustür steht, gibt es Regeln. Denn erst mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger z.B. den Gerichtsvollzieher beauftragen. Droht ein Gläubiger ohne Titel mit der Zwangsvollstreckung, ist dies eine leere Drohung. Er muss sich immer zuerst einen Titel besorgen.

Der Gerichtsvollzieher wird vom Gläubiger häufig damit beauftragt, bei Ihnen die Abgabe der Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid oder eidesstattliche Versicherung) zu vollziehen. Damit erlangt der Gläubiger Kenntnisse von Ihrem Einkommen und Ihren Vermögensverhältnissen. Diese Angaben müssen Sie an Eides statt versichern, also wahrheitsgemäß beantworten.Erscheinen Sie nicht zu diesem Termin, kann der Gläubiger zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl beantragen. Dieser Haftbefehl dient nur dazu, dass Sie die Vermögensauskunft abgeben, nicht um Schulden "abzusitzen".

Weitere Informationen finden Sie hier: www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/zwangsvollstreckung